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Fördermittel
und Zuschüsse für Existenzgründer und bestehende
Unternehmen.
Bund,
Länder und EU bieten eine Vielzahl von Förderangeboten
für Existenzgründer und bestehende Unternehmen.
Wer
Fördermittel beantragen will muss eine Vielzahl von
Vorbereitungen treffen und die Gesamtfinanzierung des
geplanten Vorhabens sichern.
Dies beginnt bei der Vorplanung bis hin zur
Businessplanerstellung und Realisierung bzw. Umsetzung
des Vorhabens.
Die
Tragfähigkeit und Aussagefähigkeit des Konzeptes ist
entscheidend dafür, ob die Entscheidungsträger der Förderstellen
Ihre Zustimmung zu Fördermittel geben. Bei der
Vorgehensweise und Beantragung von Darlehen und Fördermittel
sind gewisse Regeln und Vorschriften einzuhalten die
sehr oft aus Unwissenheit und auch Selbstüberschätzung
nicht beachtet werden.
So wird sehr häufig zu früh - ohne aussagefähiges
Konzept - mit Banken verhandelt oder Verträge
unterschrieben.
Dies wirkt sich i.d.R. immer als förderschädlich
bzw. in einer Finanzierungsabsage aus. Ebenso
ist es für einen Laien sehr schwierig, unter der
Vielzahl von Darlehen und Fördermöglichkeiten die
optimale Lösung herauszufinden.
Dies betrifft insbesondere auch bei den individuellen
Fördermöglichkeiten für Existenzgründungs- und
Unternehmensberatung sowie Coaching (Beratungskostenzuschuss) zu.
Jedes
Vorhaben ist individuell zu betrachten und sollte eine
auf das Vorhaben abgestimmte Finanzierung und Förderung
erhalten.
Für welche Finanzierungs- und Förderwege sich
entschieden wird, muss immer im Einzelfall entschieden
werden.
Möchten
auch Sie für Ihr Vorhaben Fördermittel und
Zuschüsse in Anspruch nehmen ?
Wir sagen Ihnen welche Möglichkeiten sich Ihnen
bieten.
Beispiele:
Gründungszuschuß* (Agentur
für Arbeit)
(ALG1) 9 Monate das letzte Arbeitslosenentgeld zzgl.
300,00 € Zuschuß für Sachkosten /
Sozialversichungabgaben. Nach Ablauf ggf. weitere 6
Monate 300,00 €.
Gründungscoaching*:
(KFW-Bank)
förderfähige
Coachingkosten max. 6.000,00 €, Eigenanteil 25
%
Gründungscoaching
aus der Arbeitslosigkeit*: (KFW-Bank)
förderfähige Coachingkosten max.
4.000,00 €, Eigenanteil 10%
Beratungskostenzuschuß*:
(BAFA)
*Entscheidend für die
Förderung ist die Zusage der jeweiligen
Bewilligungsstelle.
Keine Gewähr auf Richtig- und
Vollständigkeit, Änderungen vorbehalten!
>
Merkblatt der Agentur für Arbeit
> Merkblatt
der KFW-Bank
>
Merkblatt des BAFA
Info anfordern !
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