Unternehmensberatung 
Horst Gummelt

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Fördermittel

Fördermittel und Zuschüsse für Existenzgründer und bestehende Unternehmen.

Bund, Länder und EU bieten eine Vielzahl von Förderangeboten für Existenzgründer und bestehende Unternehmen. 
Wer Fördermittel beantragen will muss eine Vielzahl von Vorbereitungen treffen und die Gesamtfinanzierung des geplanten Vorhabens sichern.
Dies beginnt bei der Vorplanung bis hin zur Businessplanerstellung und Realisierung bzw. Umsetzung des Vorhabens.

Die Tragfähigkeit und Aussagefähigkeit des Konzeptes ist entscheidend dafür, ob die Entscheidungsträger der Förderstellen Ihre Zustimmung zu Fördermittel geben. Bei der Vorgehensweise und Beantragung von Darlehen und Fördermittel sind gewisse Regeln und Vorschriften einzuhalten die sehr oft aus Unwissenheit und auch  Selbstüberschätzung nicht beachtet werden.
So wird sehr häufig zu früh - ohne aussagefähiges Konzept - mit Banken verhandelt oder Verträge unterschrieben. Dies wirkt sich i.d.R. immer als förderschädlich bzw. in einer Finanzierungsabsage aus.
Ebenso ist es für einen Laien sehr schwierig, unter der Vielzahl von Darlehen und Fördermöglichkeiten die optimale Lösung herauszufinden.
Dies betrifft insbesondere auch bei den individuellen Fördermöglichkeiten für Existenzgründungs- und Unternehmensberatung sowie Coaching (Beratungskostenzuschuss) zu.
Jedes Vorhaben ist individuell zu betrachten und sollte eine auf das Vorhaben abgestimmte Finanzierung und Förderung erhalten.
Für welche Finanzierungs- und Förderwege sich entschieden wird, muss immer im Einzelfall entschieden werden. 
Möchten auch Sie für Ihr Vorhaben Fördermittel und Zuschüsse in Anspruch nehmen ?
Wir sagen Ihnen welche Möglichkeiten sich Ihnen bieten.


Beispiele:

Gründungszuschuß*
 (Agentur für Arbeit)
(ALG1) 9 Monate das letzte Arbeitslosenentgeld zzgl. 300,00 € Zuschuß für Sachkosten / Sozialversichungabgaben. Nach Ablauf ggf. weitere 6 Monate 300,00 €.

Gründungscoaching*: (KFW-Bank)  
förderfähige Coachingkosten max. 6.000,00 €, Eigenanteil 25 % 

Gründungscoaching aus der Arbeitslosigkeit*: (KFW-Bank)
förderfähige Coachingkosten max. 4.000,00 €, Eigenanteil 10% 


Beratungskostenzuschuß*: (BAFA)

*Entscheidend für die Förderung ist die Zusage der jeweiligen Bewilligungsstelle. 
  Keine Gewähr auf Richtig- und Vollständigkeit, Änderungen vorbehalten!

> Merkblatt der Agentur für Arbeit
> Merkblatt der KFW-Bank
> Merkblatt des BAFA

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 http://www.ubhg.de  ~  http://www.gummelt.net